AGB

Für Lieferungen und Leistungen an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 1

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Banja-Landscheid (Verkäufer) und Käufer (Unternehmer) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen, und zwar in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Käufer erkennt mit Vertragsabschluss an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und das eigene Vertragsbestimmungen des Käufers keine Gültigkeit haben, und zwar auch dann nicht, wenn in dem Angebot des Käufers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird. Nicht erforderlich ist insoweit, dass der Verkäufer der Geltung der Bedingungen des Käufers ausdrücklich widerspricht.

 

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang

a) Die Bestellung des Käufers stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt erst durch die vom Verkäufer übersandte Auftragsbestätigung zustande. Weicht diese von der Bestellung des Käufers ab, kommt der Vertrag zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung zustande, sofern der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

b) Die der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise gelten wie in der Auftragsbestätigung festgehalten, wobei etwaige Kosten für Verpackung und Versendung, sofern bei Auftragsbestätigung noch nicht absehbar, hinzukommen können.

b) Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss seine eigenen Einkommenspreise infolge Verteuerung von Material-, Lohn- oder Nebenkosten steigen. Von einer angemessenen Erhöhung ist auszugehen, wenn der übliche Marktpreis nicht überschritten wird.

c) Kommt der Käufer mit der ihm obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug, hat er - ungeachtet evtl. Schadensersatzansprüche - in jedem Fall Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

 

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Dem Käufer steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern die von ihm geltend gemachte Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Lieferung

a) Teillieferungen sind zulässig.

b) Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Wissen und auf Grund der Information des Vorlieferanten. Aus diesem Grund steht die Lieferzusage unter dem Vorbehalt der korrekten Selbstbelieferung. Der Verkäufer hat eine Verzögerung des Liefertermins auch nicht zu vertreten bei Unterlassen erforderlicher oder vereinbarter Mitwirkungshandlungen des Käufers, bei Verzögerung in Verbindung mit Arbeitskämpfen (insbesondere Streik und Aussperrung), Lieferverzögerungen des Vorlieferanten gleich aus welchem Grund. Auch vom Käufer veranlasste und vom Verkäufer akzeptierte Veränderungen des Auftrags führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Ein Verschulden des Lieferanten muss sich der Verkäufer nicht anrechnen lassen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

b) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit dem Verkäufer ab.

c) Wird die Ware vom Käufer be- oder weiter verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.

d) Übersteigt der Wert sämtlicher für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehende Forderung nachhaltig um mehr als 10%, so wird der Verkäufer nach seiner Wahl auf Verlangen des Käufers Sicherheiten frei geben.

e) Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte geltend zu machen ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 7 Mängelansprüche

a) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, jedoch spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich den Mangel anzuzeigen. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der auch bei gründlichster Untersuchung nicht erkennbar war.

b) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu verlangen.

c) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit nicht ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

d) Jegliche Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Kaufsache.

 

§ 8 Beratung

Gegenstand des Kaufvertrages sind keine Beratungen. Beratungen, die sich auf den Liefergegenstand selbst beziehen, werden nach bestem Wissen durchgeführt, sind aber lediglich als unverbindliche Empfehlung zu betrachten. Sie beziehen sich insbesondere nicht auf einen etwaigen Verwendungszweck der Ware beim Käufer. Insofern sind auch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung in jedem Fall ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern es nicht um Ansprüche wegen Körperschaden geht oder grobes Verschulden vorliegt.

§ 10 Verwendungsbeschränkung

Die vom Verkäufer angebotenen Produkte sind standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen der Luft- und Raumfahrt sowie die Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinn des Atomgesetzes entwickelt und vorgesehen. Sollten diese Standardprodukte trotzdem in den genannten Bereichen eingebaut werden, entfällt jegliche Haftung des Verkäufers für evtl. Schäden.

§ 11 Abtretung an Dritte

Der Käufer ist ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten.

§ 12 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen - einschließlich der Zahlungspflicht - ist Mainz.

§ 13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (cisg).